7 K 4595/12 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-28, 7 K 4595/12 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-28, 7 K 4595/12 Kg
7 K 4595/12 KgSteuergericht28.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 4595/12 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-28
Aktenzeichen: 7 K 4595/12 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1128.7K4595.12KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter des 7. Senats
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, Differenzkindergeld für das Kind A für den Zeitraum April bis Dezember 2010 festzusetzen, die Berechnung wird der Behörde übertragen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen
Der Kläger trägt 80 %, die Beklagte 20 % der Kosten des Verfahrens.
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