13 K 2184/12 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-12-03, 13 K 2184/12 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-12-03, 13 K 2184/12 E
13 K 2184/12 ESteuergericht03.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 2184/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-03
Aktenzeichen: 13 K 2184/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1203.13K2184.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 31.10.2012 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer 2008 auf 88.373 € festgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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