Finanzgericht Düsseldorf, 2013-12-03, 13 K 2184/12 E

13 K 2184/12 ESteuergericht03.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 2184/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-03

Aktenzeichen: 13 K 2184/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1203.13K2184.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 31.10.2012 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer 2008 auf 88.373 € festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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