5 K 2789/11 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-12-09, 5 K 2789/11 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-12-09, 5 K 2789/11 U
5 K 2789/11 USteuergericht09.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 2789/11 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-09
Aktenzeichen: 5 K 2789/11 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1209.5K2789.11U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter des 5. Senats
Tenor
Die Bescheide zur Umsatzsteuer 2003, 2004 und 2006 vom 21.7.2009 (2003) sowie jeweils vom 16.9.2009 (2004 und 2006) in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 12.7.2011 werden aufgehoben.
Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
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