7 K 407/13 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-02-12, 7 K 407/13 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-02-12, 7 K 407/13 E
7 K 407/13 ESteuergericht12.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 407/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-12
Aktenzeichen: 7 K 407/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0212.7K407.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 09.10.2009 und die Einspruchsentscheidung vom 10.01. 2013 werden dahin geändert, dass bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit des Klägers (Naturheilpraxis) weitere € 20.181,14 Betriebsausgaben anerkannt werden, die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
T a t b e s t a n d :
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