11 K 863/14 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-04-10, 11 K 863/14 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-04-10, 11 K 863/14 F
11 K 863/14 FSteuergericht10.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 863/14 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-10
Aktenzeichen: 11 K 863/14 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0410.11K863.14F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der geänderte Bescheid über den gesondert festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31.12.2007 vom 28.12.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.08.2011 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Hinzuziehung des Klägervertreters zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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