4 K 4299/13 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-04-16, 4 K 4299/13 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-04-16, 4 K 4299/13 Erb
4 K 4299/13 ErbSteuergericht16.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4299/13 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-16
Aktenzeichen: 4 K 4299/13 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0416.4K4299.13ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 26. März 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. November 2013 wird aufgehoben, soweit mehr als 297.090 € Erbschaftsteuer festgesetzt worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 45 % und der Beklagte zu 55 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.