4 K 3304/13 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-06-04, 4 K 3304/13 Z
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-06-04, 4 K 3304/13 Z
4 K 3304/13 ZSteuergericht04.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3304/13 Z — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-04
Aktenzeichen: 4 K 3304/13 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0604.4K3304.13Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union wird nach Art. 267 des AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 158/2013 des Rates vom 18.02.2013 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte (Mandarinen usw.) mit Ursprung in der Volksrepublik China gültig?
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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