Finanzgericht Düsseldorf, 2014-08-15, 3 K 2493/12 E

3 K 2493/12 ESteuergericht15.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 2493/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-15

Aktenzeichen: 3 K 2493/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0815.3K2493.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 23. Dezember 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Juni 2012 wird dahingehend abgeändert, dass Zivilprozesskosten i. H. v. 2.059 € als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Die Ermittlung des festzusetzenden Steuerbetrags wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

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