12 K 1857/12 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-09-19, 12 K 1857/12 G
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-09-19, 12 K 1857/12 G
12 K 1857/12 GSteuergericht19.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 1857/12 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-19
Aktenzeichen: 12 K 1857/12 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0919.12K1857.12G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2009 vom 10.04.2012 wird geändert und der auf den Betrieb bzw. die Vercharterung der Schubflotte der A GmbH entfallende Teil des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 Satz 2 ff. GewStG erklärungsgemäß gekürzt.
Die Neuberechnung des Gewerbesteuermessbetrages 2009 wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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