Finanzgericht Düsseldorf, 2014-10-10, 9 Ko 2417/14 KF

9 Ko 2417/14 KFSteuergericht10.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 9 Ko 2417/14 KF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-10

Aktenzeichen: 9 Ko 2417/14 KF

ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:1010.9KO2417.14KF.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Der Erinnerungsführer trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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