9 K 2257/13 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-10-21, 9 K 2257/13 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-10-21, 9 K 2257/13 E
9 K 2257/13 ESteuergericht21.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 2257/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-21
Aktenzeichen: 9 K 2257/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:1021.9K2257.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Einkommensteuerbescheids für 2011 vom 30.11.2012 wird die Einkommensteuerfestsetzung 2011 dahingehend geändert, dass – gekürzt um die zumutbare Eigenbelastung – außergewöhnliche Belastungen von 7.385 € anerkannt werden.
Die Ermittlung der festzusetzenden Steuer wird der Finanzbehörde übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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