Finanzgericht Düsseldorf, 2014-10-23, 6 Ko 3120/14 KF

6 Ko 3120/14 KFSteuergericht23.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 Ko 3120/14 KF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-23

Aktenzeichen: 6 Ko 3120/14 KF

ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:1023.6KO3120.14KF.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt die Erinnerungsführerin.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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