6 K 50/10 K•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-10-28, 6 K 50/10 K
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-10-28, 6 K 50/10 K
6 K 50/10 KSteuergericht28.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 50/10 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-28
Aktenzeichen: 6 K 50/10 K
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:1028.6K50.10K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Bescheide zur Körperschaftsteuer 2003 bis 2005 vom 08.10.2007, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09.12.2009, werden in der Weise geändert, dass weitere Verluste in Höhe von 134.723 Euro (2003), 42.967 Euro (2004) und 5 294 Euro (2005) steuermindernd zu berücksichtigen sind.
Die Berechnung der geänderten Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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