2 K 278/14 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-11-19, 2 K 278/14 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-11-19, 2 K 278/14 Kg
2 K 278/14 KgSteuergericht19.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 278/14 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-19
Aktenzeichen: 2 K 278/14 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:1119.2K278.14KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 04.07.2013, soweit darin die Gewährung von Kindergeld für A für das Jahr 2011 abgelehnt worden ist, und der Einspruchsentscheidung vom 03.01.2014 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin für das Kind A für das Jahr 2011 Kindergeld in der gesetzlichen Höhe zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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