4 K 3522/10 H•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-12-10, 4 K 3522/10 H
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-12-10, 4 K 3522/10 H
4 K 3522/10 HSteuergericht10.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3522/10 H — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-10
Aktenzeichen: 4 K 3522/10 H
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:1210.4K3522.10H.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid des Beklagten vom 31.05.2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31.08.2010 wird aufgehoben, soweit ein Zusatzzoll auf Grund von Zahlungen der G-LDA und der Firma H an die L-GmbH und die N-GmbH angenommen worden ist. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu zwei Dritteln und der Beklagte zu einem Drittel.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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