16 K 2972/14 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-12-11, 16 K 2972/14 G
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-12-11, 16 K 2972/14 G
16 K 2972/14 GSteuergericht11.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 2972/14 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-11
Aktenzeichen: 16 K 2972/14 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:1211.16K2972.14G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Gewerbesteuermessbescheid 2005 vom 8.2.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.8.2012 werden ersatzlos aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wir für notwendig erklärt.
Die Revision wird zugelassen.
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