5 K 4816/12 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-01-07, 5 K 4816/12 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-01-07, 5 K 4816/12 U
5 K 4816/12 USteuergericht07.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 4816/12 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-07
Aktenzeichen: 5 K 4816/12 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0107.5K4816.12U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheids vom 14.11.2012 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 29.11.2012 wird das Finanzamt verpflichtet, die Umsatzsteuer der Klägerin für den Voranmeldungszeitraum Oktober 2012 auf .“ „ € festzusetzen.
Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
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