1 K 1523/14 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-01-30, 1 K 1523/14 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-01-30, 1 K 1523/14 U
1 K 1523/14 USteuergericht30.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 1 K 1523/14 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-30
Aktenzeichen: 1 K 1523/14 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0130.1K1523.14U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 25.11.2010 und der Einspruchsentscheidung vom 21.11.2011 wird der Beklagte verpflichtet, die Umsatzsteuer für 2008 auf ./. 1.387,00 € festzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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