Finanzgericht Düsseldorf, 2015-02-04, 4 K 144/14 Z

4 K 144/14 ZSteuergericht04.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 144/14 Z — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-04

Aktenzeichen: 4 K 144/14 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0204.4K144.14Z.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 82 % und der Beklagte 18 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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