15 K 4038/13 E,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-02-25, 15 K 4038/13 E,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-02-25, 15 K 4038/13 E,F
15 K 4038/13 E,FSteuergericht25.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 4038/13 E,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-25
Aktenzeichen: 15 K 4038/13 E,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0225.15K4038.13E.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 11.12.2008 sowie die Bescheide zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2006 vom 11.12.2008 und auf den 31.12.2007 vom 01.03.2012, sämtlich in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 23.10.2013, werden dahin geändert, dass für 2006 die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gemindert werden um 401,57 EUR und um 2.136,53 EUR sowie für 2007 um 609 EUR.
Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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