4 K 3087/14 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-03-18, 4 K 3087/14 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-03-18, 4 K 3087/14 Erb
4 K 3087/14 ErbSteuergericht18.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3087/14 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-18
Aktenzeichen: 4 K 3087/14 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0318.4K3087.14ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid des Beklagten vom 10. Juli 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. August 2014 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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