Finanzgericht Düsseldorf, 2015-03-19, 16 K 4467/12 E

16 K 4467/12 ESteuergericht19.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 4467/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-19

Aktenzeichen: 16 K 4467/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0319.16K4467.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 26.04.2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.11.2012 wird in der Weise geändert, dass die nach § 32 d Abs. 1 EStG zu besteuernden Einkünfte aus Kapitalvermögen (vor Berücksichtigung anrechenbarer ausländischer Steuern und vor der Kirchensteuerermäßigung) mit 27.013 € angesetzt werden. Die weitere Berechnung wird dem Finanzamt übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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