3 V 3863/14 A(E,U)•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-03-23, 3 V 3863/14 A(E,U)
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-03-23, 3 V 3863/14 A(E,U)
3 V 3863/14 A(E,U)Steuergericht23.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 V 3863/14 A(E,U) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-23
Aktenzeichen: 3 V 3863/14 A(E,U)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0323.3V3863.14A.E.U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 50 % und der Antragsgegner zu 50 %.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).
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