13 K 3844/13 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-03-27, 13 K 3844/13 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-03-27, 13 K 3844/13 E
13 K 3844/13 ESteuergericht27.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 3844/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-27
Aktenzeichen: 13 K 3844/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0327.13K3844.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter des 13. Senats
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 28. Februar 2013 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 2. Oktober 2013 wird der Beklagte verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid 2011 vom 1. August 2012 dahingehend zu ändern, dass zusätzliche Werbungskosten in Höhe von 6.167,15 Euro berücksichtigt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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