5 K 2502/12 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-03-27, 5 K 2502/12 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-03-27, 5 K 2502/12 U
5 K 2502/12 USteuergericht27.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 2502/12 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-27
Aktenzeichen: 5 K 2502/12 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0327.5K2502.12U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides vom 30.07.2012 wird die Umsatzsteuer für 2009 auf xx € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
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