4 K 454/13 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-04-01, 4 K 454/13 VE
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-04-01, 4 K 454/13 VE
4 K 454/13 VESteuergericht01.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 454/13 VE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-01
Aktenzeichen: 4 K 454/13 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0401.4K454.13VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 24.04.2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.01.2013 verpflichtet, dem Kläger für 2008 xx € Energiesteuer, für 2009 xx € Energiesteuer und für 2010 xx € Energiesteuer zu vergüten.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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