4 K 2624/14 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 4 K 2624/14 VE
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 4 K 2624/14 VE
4 K 2624/14 VESteuergericht15.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2624/14 VE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-15
Aktenzeichen: 4 K 2624/14 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0415.4K2624.14VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagten wird unter Aufhebung seines ablehnenden Bescheids vom 19.11.2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.08.2014 verpflichtet, der Klägerin 8.222,47 € Energiesteuer zu vergüten.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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