Finanzgericht Düsseldorf, 2015-04-21, 6 K 307/13 K,G

6 K 307/13 K,GSteuergericht21.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 307/13 K,G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-21

Aktenzeichen: 6 K 307/13 K,G

ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0421.6K307.13K.G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Bescheid für 2005 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 21.11.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3.1.2013 wird dergestalt geändert, dass das Einkommen um EUR xx gemindert wird und die Körperschaftsteuer entsprechend niedriger festgesetzt wird

der Bescheid für 2005 über den Gewerbesteuermessbetrag in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.1.2013 wird dergestalt geändert, dass der Gewerbeertrag um EUR xx gemindert wird und der Gewerbesteuermessbetrag entsprechend niedriger festgesetzt wird.

Die Berechnung des geänderten Steuer- und Steuermessbetrages wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 3/10, der Beklagte zu 7/10.

Die Revision wird zugelassen.

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