6 K 307/13 K,G•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-04-21, 6 K 307/13 K,G
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-04-21, 6 K 307/13 K,G
6 K 307/13 K,GSteuergericht21.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 307/13 K,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-21
Aktenzeichen: 6 K 307/13 K,G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0421.6K307.13K.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Bescheid für 2005 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 21.11.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3.1.2013 wird dergestalt geändert, dass das Einkommen um EUR xx gemindert wird und die Körperschaftsteuer entsprechend niedriger festgesetzt wird
der Bescheid für 2005 über den Gewerbesteuermessbetrag in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.1.2013 wird dergestalt geändert, dass der Gewerbeertrag um EUR xx gemindert wird und der Gewerbesteuermessbetrag entsprechend niedriger festgesetzt wird.
Die Berechnung des geänderten Steuer- und Steuermessbetrages wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 3/10, der Beklagte zu 7/10.
Die Revision wird zugelassen.
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