14 K 3399/12 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-04-23, 14 K 3399/12 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-04-23, 14 K 3399/12 E
14 K 3399/12 ESteuergericht23.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 3399/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-23
Aktenzeichen: 14 K 3399/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0423.14K3399.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 13.11.2012 wird dahingehend geändert, dass außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG in Höhe von 9.732 Euro unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG berücksichtigt werden.
Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer 2010 wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 48 v.H. und dem Beklagten zu 52 v.H. auferlegt.
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