Finanzgericht Düsseldorf, 2015-04-23, 14 K 3399/12 E

14 K 3399/12 ESteuergericht23.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 3399/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-23

Aktenzeichen: 14 K 3399/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0423.14K3399.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 13.11.2012 wird dahingehend geändert, dass außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG in Höhe von 9.732 Euro unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG berücksichtigt werden.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer 2010 wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 48 v.H. und dem Beklagten zu 52 v.H. auferlegt.

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