Finanzgericht Düsseldorf, 2015-05-26, 10 K 420/13 E

10 K 420/13 ESteuergericht26.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 420/13 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-26

Aktenzeichen: 10 K 420/13 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0526.10K420.13E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2006, 2007 und 2008 vom 20. August 2012 und die Einspruchsentscheidung vom 9. Januar 2013 werden insoweit abgeändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Land- und Forstwirtschaft von bisher ./. 6.205 Euro (2006), 22.437 Euro (2007) und 40.141 Euro (2008) auf die Beträge herabgesetzt werden, die sich abweichend von Anlage 8 des Betriebsprüfungsberichts vom 13. Juni 2012 bei Ansatz von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft von ./. 3.614,86 Euro für das Wirtschaftsjahr 2006/2007, von ./. 6.478,62 Euro für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 und von ./. 21.078,82 Euro für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 ergeben.

Die Steuerberechnung wird auf den Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 28 v.H. und der Beklagte zu 72 v.H.

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