4 K 3286/13 Z,EU•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-05-27, 4 K 3286/13 Z,EU
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-05-27, 4 K 3286/13 Z,EU
4 K 3286/13 Z,EUSteuergericht27.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3286/13 Z,EU — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-27
Aktenzeichen: 4 K 3286/13 Z,EU
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0527.4K3286.13Z.EU.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Einfuhrabgabenbescheid des Beklagten vom 17.02.2012 hinsichtlich der Positionen 31, 32, 54, 55 und 79 bis 83 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 16.08.2013 und in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.08.2013 wird aufgehoben, soweit die Klägerin darin für mehr als 5.308,39 € Zoll in Anspruch genommen worden ist. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Verfahrenskosten tragen die Klägerin zu 14 % und der Beklagte zu 86 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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