Finanzgericht Düsseldorf, 2015-08-19, 4 K 956/14 VSt

4 K 956/14 VStSteuergericht19.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 956/14 VSt — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-19

Aktenzeichen: 4 K 956/14 VSt

ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0819.4K956.14VST.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird nach Art. 267 des AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 2 Abs. 4 Buchst. b 3. Anstrich der Richtlinie (EG) Nr. 2003/96 des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom hinsichtlich des Hochofenprozesses zur Roheisenherstellung dahingehend auszulegen, dass auch der Strom zum Antrieb der Winderzeuger als Strom anzusehen ist, der hauptsächlich für Zwecke der chemischen Reduktion verwendet wird.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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