4 K 956/14 VSt•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-08-19, 4 K 956/14 VSt
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-08-19, 4 K 956/14 VSt
4 K 956/14 VStSteuergericht19.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 956/14 VSt — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-19
Aktenzeichen: 4 K 956/14 VSt
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0819.4K956.14VST.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird nach Art. 267 des AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 2 Abs. 4 Buchst. b 3. Anstrich der Richtlinie (EG) Nr. 2003/96 des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom hinsichtlich des Hochofenprozesses zur Roheisenherstellung dahingehend auszulegen, dass auch der Strom zum Antrieb der Winderzeuger als Strom anzusehen ist, der hauptsächlich für Zwecke der chemischen Reduktion verwendet wird.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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