16 K 461/14 L•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-08-21, 16 K 461/14 L
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-08-21, 16 K 461/14 L
16 K 461/14 LSteuergericht21.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 461/14 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-21
Aktenzeichen: 16 K 461/14 L
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0821.16K461.14L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 31.7.2013 und der Einspruchsentscheidung vom 15.1.2014 verpflichtet, die Lohnsteueranmeldung der Klägerin für 2012, wie beantragt, um insgesamt 46.357,41 Euro zu mindern.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.
Die Revision wird bezüglich der Lohnsteuer 2012 zugelassen.
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