Finanzgericht Düsseldorf, 2016-01-20, 7 K 1699/14 E

7 K 1699/14 ESteuergericht20.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 1699/14 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-20

Aktenzeichen: 7 K 1699/14 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0120.7K1699.14E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 7.10.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.5.2014 wird dergestalt geändert, dass der Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG auf 161.478 EUR herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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