Finanzgericht Düsseldorf, 2016-02-24, 4 K 353/14 Z

4 K 353/14 ZSteuergericht24.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 353/14 Z — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-24

Aktenzeichen: 4 K 353/14 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0224.4K353.14Z.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Einfuhrabgabenbescheid des Beklagten vom 8. August 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Januar 2014 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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