Finanzgericht Düsseldorf, 2016-02-24, 4 K 390/15 Z

4 K 390/15 ZSteuergericht24.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 390/15 Z — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-24

Aktenzeichen: 4 K 390/15 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0224.4K390.15Z.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist.

Der Einfuhrabgabenbescheid des Beklagten vom 06.10.2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.01.2015 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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