8 K 1499/15 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-04-08, 8 K 1499/15 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-04-08, 8 K 1499/15 E
8 K 1499/15 ESteuergericht08.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 1499/15 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-08
Aktenzeichen: 8 K 1499/15 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0408.8K1499.15E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Finanzgericht als Einzelrichter des 8. Senats
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 24.3.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.4.2015 wird der Beklagte verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 13.2.2009 dahingehend zu ändern, dass der Bruttoarbeitslohn des Klägers um 4.006,72 € niedriger festgesetzt wird.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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