Finanzgericht Düsseldorf, 2016-04-22, 6 K 1947/14 K,G

6 K 1947/14 K,GSteuergericht22.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 1947/14 K,G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-22

Aktenzeichen: 6 K 1947/14 K,G

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0422.6K1947.14K.G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid 2009 vom 12. September 2013 sowie der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2009 vom 26. September 2013 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. Mai werden dahingehend geändert, dass bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer bzw. des Gewerbesteuermessbetrags ein Wertansatz der Beteiligung an der Klägerin in der steuerlichen Schlussbilanz der A GmbH zum 31. Juli 2009 mit dem Buchwert berücksichtigt wird.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.