Finanzgericht Düsseldorf, 2016-06-01, 4 K 2699/15 Erb

4 K 2699/15 ErbSteuergericht01.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2699/15 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-01

Aktenzeichen: 4 K 2699/15 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0601.4K2699.15ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 1. Juni 2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Juli 2015 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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