Finanzgericht Düsseldorf, 2016-06-08, 2 K 2541/15 AO

2 K 2541/15 AOSteuergericht08.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 2541/15 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-08

Aktenzeichen: 2 K 2541/15 AO

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0608.2K2541.15AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 14.03.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.07.2015 wird der Beklagte verpflichtet, die Lohnsteueranmeldung des Monats September 2012 für den Kläger dahin zu ändern, dass die Lohnsteuer auf 2.222,41 € und der Solidaritätszuschlag auf 122,23 € herabgesetzt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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