4 K 2955/15 Z,EU•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-06-20, 4 K 2955/15 Z,EU
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-06-20, 4 K 2955/15 Z,EU
4 K 2955/15 Z,EUSteuergericht20.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2955/15 Z,EU — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-20
Aktenzeichen: 4 K 2955/15 Z,EU
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0620.4K2955.15Z.EU.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter des 4. Senats
Tenor
Der Einfuhrabgabenbescheid vom 14. Januar 2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. August 2015 wird aufgehoben, soweit 13.031,26 € Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 13 % und der Beklagte zu 87 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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