1 K 1397/13 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-07-08, 1 K 1397/13 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-07-08, 1 K 1397/13 U
1 K 1397/13 USteuergericht08.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 1 K 1397/13 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-08
Aktenzeichen: 1 K 1397/13 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0708.1K1397.13U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2007 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 08.05.2014 und die Umsatzsteuerfestsetzungen der Jahre 2008 bis 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.03.2013 werden wie folgt geändert:
Die Umsatzsteuer für das Jahr 2007 wird auf ./. 58.140,13 €, die Umsatzsteuer für das Jahr 2008 wird auf 8.448,92 €; die Umsatzsteuer für das Jahr 2009 wird auf 11.412,16 €, die Umsatzsteuer für das Jahr 2010 wird auf 7.793,95 € und die Umsatzsteuer für das Jahr 2011 wird auf 13.525,72 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind, fallen dem Beklagten zur Last,
Der Streitwert wird auf 94.295 € festgesetzt.
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