7 K 1668/13 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-08-17, 7 K 1668/13 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-08-17, 7 K 1668/13 F
7 K 1668/13 FSteuergericht17.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 1668/13 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-17
Aktenzeichen: 7 K 1668/13 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0817.7K1668.13F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2004 vom 26.02.2016 und 2005 bis 2008 vom 01.09.2011 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidungen vom 18.04.2013 und 02.03.2016 werden dahin geändert, dass die Überentnahmen um die in 2004 erfolgte Einlage von € xx gemindert werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der danach festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Klägerin trägt 80 %, der Beklagte 20 % der Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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