Finanzgericht Düsseldorf, 2016-09-16, 3 K 3438/14 E

3 K 3438/14 ESteuergericht16.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 3438/14 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-16

Aktenzeichen: 3 K 3438/14 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0916.3K3438.14E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2007 vom 09.10.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.10.2014 wird dahin geändert, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsverlusts des Klägers nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 20.000,- € zusätzlich zu berücksichtigen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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