13 K 2850/13 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-09-27, 13 K 2850/13 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-09-27, 13 K 2850/13 E
13 K 2850/13 ESteuergericht27.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 2850/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-27
Aktenzeichen: 13 K 2850/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0927.13K2850.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 2009 bis 2011 vom 30.4.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.7.2013 werden dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer für 2009 auf 95.443 €, die Einkommensteuer für 2010 auf 91.797 € und die Einkommensteuer für 2011 auf 129.044 € festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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