10 K 1932/16 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2017-01-24, 10 K 1932/16 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2017-01-24, 10 K 1932/16 E
10 K 1932/16 ESteuergericht24.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 1932/16 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-24
Aktenzeichen: 10 K 1932/16 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0124.10K1932.16E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der ESt-Bescheid 2014 vom 13.11.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.06.2016 wird dahingehend geändert, dass der Bruttoarbeitslohn um 1.732 € niedriger angesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 32 % und der Beklagte zu 68 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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