4 K 509/16 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2017-01-25, 4 K 509/16 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2017-01-25, 4 K 509/16 Erb
4 K 509/16 ErbSteuergericht25.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 509/16 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-25
Aktenzeichen: 4 K 509/16 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0125.4K509.16ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 2. Mai 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Februar 2016 wird aufgehoben, soweit die dem Kläger entstandenen Prozesskosten von 15.014 € nicht erwerbsmindernd berücksichtigt worden sind.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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