Finanzgericht Düsseldorf, 2017-02-08, 4 K 2510/15 Erb

4 K 2510/15 ErbSteuergericht08.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2510/15 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-08

Aktenzeichen: 4 K 2510/15 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0208.4K2510.15ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Steuerbescheid vom 21. Mai 2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Juli 2015 wird aufgehoben, soweit mehr als 19.920 € Erbschaft-steuer festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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