Finanzgericht Düsseldorf, 2017-03-14, 13 K 1216/16 E

13 K 1216/16 ESteuergericht14.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 1216/16 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-14

Aktenzeichen: 13 K 1216/16 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0314.13K1216.16E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2014 vom 14.02.2017 wird die Einkommensteuer für 2014 auf 150.436 Euro festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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