Finanzgericht Düsseldorf, 2017-04-05, 4 K 579/16 VE

4 K 579/16 VESteuergericht05.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 579/16 VE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-05

Aktenzeichen: 4 K 579/16 VE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0405.4K579.16VE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines ablehnenden Bescheides vom 9. März 2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Januar 2016 verpflichtet, der Klägerin eine Steuerentlastung für ihre KWK-Anlage im ... in ... (Anlagennummer des Beklagten: ...) für das Jahr 2013 in Höhe von 8.743,43 € zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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